Keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein...
Sie spielen mit dem Gedanken die Arbeitsstelle zu wechseln. Ihnen gefällt Ihr jetziger Job aus persönlichen Gründen nicht mehr und Sie möchten eine neue Aufgabe in Ihrem Leben übernehmen und suchen eine neue und bessere Tätigkeit.
Sie sind nicht bei der Bundesagentur für Arbeit Arbeitssuchend gemeldet und haben dadurch auch keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein und wollen es soweit auch nicht kömmen lassen. Sie stellen sich einen nahtlosen Übergang von Arbeitsplatz A nach B vor und das ohne Ausfallzeiten.
Hier bieten wir Ihnen als Stellenwechsler einen Honorarvertrag an. Die Höhe des Honorares richtet sich nach der Berufbezeichnung, Verantwortung und der Branche. Erfragen Sie für diese Leistungen unsere Preise. |
Aktuelle Informationen zum Vermittlungsgutschein finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit. |
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