Arbeits- / Personalvermittlung Thomas Brandt

Informationen der Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsvermittlung durch andere Stellen.

Neben den Vermittlungseinrichtungen der Bundesagentur für Arbeit gibt es eine Vielzahl anderer Stellen, die sich in unterschiedlicher Form damit befassen, Arbeitsuchende in Arbeit zu bringen und Arbeitgebern die benötigten Arbeitskräfte zu beschaffen bzw. die Arbeitsuche und Personalgewinnung zu unterstützen. 

Beauftragung Dritter mit der Vermittlung nach § 37 SGB III

Die Agenturen für Arbeit können zu ihrer Unterstützung Dritte mit der Vermittlung oder mit Teilaufgaben der Vermittlung beauftragen.

Mit der Beauftragung Dritter sollen Beschäftigungsmöglichkeiten noch konsequenter genutzt werden, um Arbeitslosigkeit – insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit – abzubauen oder erst gar nicht entstehen zu lassen.


Beauftragungsinhalte:

- Gesamte Vermittlung

Der beauftragte Dritte unternimmt alle vermittlerischen Aktivitäten, um die von der Agentur für Arbeit zugewiesenen Arbeit- oder Ausbildungssuchenden in ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zu vermitteln. Die Beendigung bzw. Vermeidung der Arbeitslosigkeit durch einen nachhaltigen Eingliederungserfolg ist das Ziel der Beauftragung.

- Teilaufgaben der Vermittlung

Dritte können auch mit der Erbringung von einzelnen, den Vermittlungsprozess unterstützenden Leistungen beauftragt werden (z.B. Aktivierung der Eigenbemühungen der zugewiesenen Bewerber, Durchführung eines Bewerbermanagements, Profiling). Der beauftragte Dritte liefert der Agentur für Arbeit in dem vertraglich vorgegebenen Zeitrahmen die bewerberbezogenen Erkenntnisse aus seiner Tätigkeit. Diese werden ausgewertet und fließen zielführend in den weiteren Vermittlungsprozess der Agentur für Arbeit ein.

- Akquisition zusätzlicher Stellen

Die Beauftragung eines Dritten kann auch mit der Stellenakquisition erfolgen. Die durch den Dritten zu akquirierenden Stellen müssen zusätzlich sein, d.h. sie dürfen der Agentur für Arbeit nicht bekannt sein.


Weitere wichtige   Informationen und Leistungen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier:

   Für Arbeitnehmer

    Für Existenzgründer

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